Industrieregale prüfen lassen: So erfüllen Sie alle Pflichten – sicher, wirtschaftlich, rechtskonform

Wer Regale im Betrieb nutzt, muss sie regelmäßig prüfen lassen. Die Pflicht ergibt sich u. a. aus der Betriebssicherheitsverordnung (§ 14 BetrSichV), der DIN EN 15635 und den aktuellen DGUV-Informationen. Seit 2023 wurde die frühere DGUV-Regel 108-007 offiziell zurückgezogen und durch die DGUV Information 208-061 „Lagereinrichtungen und Ladungsträger“ ersetzt. Ergänzend beschreibt die DGUV Information 208-043 „Sicherheit von Regalen“ den Prüfumfang und Anforderungen an befähigte Personen.

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Warum die Regalprüfung Pflicht ist

Unternehmen sind gesetzlich verpflichtet, ihre Regalanlagen regelmäßig prüfen zu lassen. Grundlage dafür sind:

  • BetrSichV § 14 verlangt Prüfungen vor Inbetriebnahme nach Montage sowie wiederkehrende Prüfungen, wenn Arbeitsmittel (hier: Regalanlagen) schadensverursachenden Einflüssen ausgesetzt sind.
  • DIN EN 15635 ist die maßgebliche Norm für Anwendung und Instandhaltung ortsfester Regalsysteme aus Stahl – mit klaren Vorgaben zu Prüfintervallen, Dokumentation und Schadenklassifizierung.
  • DGUV 208-061 konkretisiert den sicheren Betrieb von Lagereinrichtungen und Ladungsträgern; DGUV 208-043 fasst Anforderungen an Prüfung, Qualifikation und Dokumentation zusammen.


Lagertechnik RheinBerg
übernimmt diese Pflicht für Sie. Unsere Prüfer kennen alle relevanten Vorgaben und dokumentieren jede Inspektion lückenlos und transparent.

Welche Regale sind prüfpflichtig?

Prüfpflichtig sind grundsätzlich alle gewerblich genutzten Regalsysteme, insbesondere wenn sie mechanisch belastet oder durch Flurförderzeuge gefährdet werden – z. B. Palettenregale, Fachbodenregale, Kragarmregale, Einfahr-/Durchfahrregale, Durchlaufregale, mehrgeschossige Anlagen.

Intervalle: Wie oft müssen Industrieregale geprüft werden?

  • Sichtkontrolle: regelmäßig (oft wöchentlich) durch intern geschulte Personen – abhängig von der Gefährdungsbeurteilung.
  • Experteninspektion: mindestens alle 12 Monate durch eine befähigte Person nach DIN EN 15635.

So läuft eine Regalprüfung bei uns ab (praxisnaher Überblick)

  • Vorgespräch & Datenerhebung (Regaltypen, Lagergröße, Besonderheiten)

  • Inspektion im laufenden Betrieb – Begutachtung aller Regale, Kontrolle von Standfestigkeit, Stützen, Trägern, Anfahrschäden und Aushebesicherungen

  • Abgleich der Belastungsschilder mit tatsächlichem Aufbau

  • Ampelbewertung (Grün/Orange/Rot) und Schadenskatalog

  • Prüfprotokoll & Maßnahmenplan – inklusive Fristen, Priorisierungen und ggf. Sperrungen betroffener Felder

  • Prüfplakette und Terminierung der Nachverfolgung

    Diese Inhalte decken sich mit den Vorgaben aus DIN EN 15635 und den DGUV-Informationen zum Prüfumfang.

Ampelsystem: Schäden richtig einstufen

Die Einstufung hilft, Risiken transparent zu steuern: Grün (überwachen), Orange (bald beheben) und Rot (sofort sperren und entlasten). Dieses Vorgehen ist in der Praxis verbreitet und wird u. a. in Leitfäden und Fachartikeln erläutert.

DGUV 208-061: Wichtige Neuerungen gegenüber 108-007 – in Kürze

  • Aushebesicherungen: Mindest-Aushebekraft jetzt ≥ 5.000 N nach DIN EN 15512 (vorher 7.500–10.000 N in 108-007).

  • Anfahrschutz: klarere technische Anforderungen und Empfehlungen zur Höhe/Energieaufnahme.

  • Ablagehöhe bei Schiebe-/Rolltoren: bis zum Fünffachen der Regaltiefe zulässig (zuvor vierfach).

  • Standsicherheit: Berücksichtigung auch unbeladener Zustände und horizontaler Kräfte.

    Diese Änderungen finden sich in der neuen DGUV-Information und begleitenden Veröffentlichungen.

Kostenfaktoren: Wovon der Preis der Regalprüfung abhängt

  • Anzahl der Regalzeilen/Felder und Regaltypen (Paletten-, Kragarm-, Fachbodenregale etc.)

  • Zustand der Anlagen (Schadensgrad, Nacharbeiten)

  • Standort/Anfahrt und gewünschte Termintakte (z. B. außerhalb der Schichten)

  • Dokumentationsumfang (digitales Fotoprotokoll, Bestandskennzeichnung, Nachkontrollen)

    Tipp: Ein Wartungs-/Prüfplan senkt Folgekosten, weil Schäden früh erkannt und behoben werden.

Industrieregale prüfen lassen – mit Lagertechnik Rheinberg (NRW & bundesweit)

Lagertechnik Rheinberg (lagertechnik-rheinberg.de) führt die Experteninspektion nach DIN EN 15635 durch – herstellerunabhängig, im laufenden Betrieb und mit Prüfprotokoll. Der Betrieb mit Sitz in Bensberger Str. 31, 51515 Kürten (NRW) bietet neben der Regalprüfung auch Regalinstandsetzung, Lagerplanung sowie Leiter-/Trittprüfungen an; Anfragen sind bundesweit möglich.

Kontakt & Anfrage

Lagertechnik Rheinberg

Bensberger Str. 31, 51515 Kürten (NRW)

Tel.: +49 1573 8091092 oder +49 2202 9315042

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