Regalprüfung nach DGUV 108-007 in Rheinberg - Pflicht, Intervalle, Checkliste

Die Regalprüfung nach DGUV 108-007

  • Die Suchanfrage ‚DGUV 108-007‘ ist verbreitet, fachlich korrekt heißt es seit 01.11.2023 DGUV Information 208-061. Die frühere DGUV Regel 108-007 wurde zurückgezogen.
  • Rechtliche Basis: BetrSichV §10, TRBS 1201/1203, DIN EN 15635 plus DGUV-Information.
  • Intervalle: wöchentliche Sichtkontrollen intern und jährliche Experteninspektion durch eine befähigte Person.
  • Ergebnis: Prüfprotokoll, Mängelklassifizierung, Maßnahmenplan und Prüfplakette gemäß aktueller Vorgaben.

Warum 'DGUV 108-007' noch gesucht wird - und was heute gilt

Viele suchen nach ‚Regalprüfung nach DGUV 108-007‘. Fachlich richtig ist heute: DGUV Information 208-061 – Lagereinrichtungen und Ladungsträger. Diese Informationsschrift ist aus der früheren DGUV Regel 108-007 entstanden, die offiziell zurückgezogen wurde. Inhaltlich geht es weiterhin um sichere Regale, rechtliche Grundlagen, Betrieb, Prüfung und Instandhaltung.

Merksatz: Wer ‚DGUV 108-007‘ sagt, meint praktisch die Vorgaben, die heute in DGUV 208-061 zusammengeführt sind.

Jetzt Anfragen

Rechtlicher Rahmen in klar

  • Betriebssicherheitsverordnung §10 verlangt Prüfungen von Arbeitsmitteln wie Regalen in festgelegten Fristen.
  • TRBS 1201 beschreibt, wie Prüffristen risikobasiert festgelegt werden.
  • TRBS 1203 definiert Anforderungen an die zur Prüfung befähigte Person.
  • DIN EN 15635 regelt den praktischen Prüfablauf im Lager, inklusive wöchentlicher Sichtkontrollen und jährlicher Experteninspektion.
  • DGUV Information 208-061 konkretisiert Betrieb, Prüfung und Instandhaltung von Lagereinrichtungen.

Prüfintervalle nach DIN EN 15635 und DGUV

Prüfart

Wer führt aus

Turnus

Ziel

Wöchentliche Sichtkontrolle

geschulte interne Person

wöchentlich

Schäden früh erkennen, dokumentieren

Jährliche Experteninspektion

befähigte Person nach TRBS 1203

mindestens alle 12 Monate

rechtssichere Bewertung und Protokoll

Was wird geprüft - praxisnahe Checkliste - inkl. Download unserer Vorlage

  • Standsicherheit und Verankerungen
  • Stützen, Rahmen, Diagonalen auf Verformung, Risse, Anfahrschäden
  • Tragbalken und Verbindungselemente
  • Anfahrschutz, Rammschutz, Durchschubsicherungen
  • Belastungsschilder und Lasten – Abgleich Ist-Zustand zu zulässigen Werten
  • Ladungsträger wie Paletten auf Beschädigungen
  • Gänge, Ebenheit, Freiräume und sichere Bedienung mit Flurförderzeugen

Wer darf die Regalprüfung durchführen?

Die jährliche Experteninspektion übernimmt eine befähigte Person im Sinne der TRBS 1203. Dazu gehören nachweisbare Fachkenntnisse, Berufserfahrung und eine zeitnahe Tätigkeit im Umfeld der Prüfung.

Häufige Fragen zur Regalprüfung nach DGUV 108-007

Gilt die 108-007 noch?

Die 108-007 wurde zurückgezogen. Maßgeblich ist die DGUV Information 208-061. Für Suchende ist 'DGUV 108-007' weiterhin ein gängiger Begriff.

Wie oft muss geprüft werden?

Wöchentlich Sichtprüfung intern, mindestens jährlich Experteninspektion durch eine befähigte Person. Häufigere Intervalle sind möglich, wenn die Gefährdungsbeurteilung das ergibt.

Welche Regale sind betroffen?

Grundsätzlich alle ortsfesten Regalanlagen im gewerblichen Einsatz, z. B. Fachboden-, Paletten- oder Kragarmregale.

Was passiert bei Mängeln?

Sie erhalten konkrete Maßnahmen. Bei roten Mängeln wird die betroffene Stelle sofort entlastet und gesperrt.

Interne Prüfung möglich?

Ja. Wöchentliche Sichtprüfungen können intern erfolgen. Die jährliche Prüfung erfordert eine befähigte Person mit Qualifikation nach TRBS 1203.

So läuft die Regalprüfung bei Ihnen ab

1. Kurzabstimmung zur Anlage, Stückzahlen und Zugänglichkeiten

2. Vor-Ort-Prüfung bei laufendem Betrieb mit minimalen Unterbrechungen

3. Dokumentation inklusive Fotobelegen und Mängelübersicht

4. Übergabe der Unterlagen mit Maßnahmenplan

5. Auf Wunsch Unterstützung bei Instandsetzung und Schulung für interne Sichtprüfungen