Regalprüfung nach DGUV 108-007 in Rheinberg - Pflicht, Intervalle, Checkliste
Die Regalprüfung nach DGUV 108-007
- Die Suchanfrage ‚DGUV 108-007‘ ist verbreitet, fachlich korrekt heißt es seit 01.11.2023 DGUV Information 208-061. Die frühere DGUV Regel 108-007 wurde zurückgezogen.
- Rechtliche Basis: BetrSichV §10, TRBS 1201/1203, DIN EN 15635 plus DGUV-Information.
- Intervalle: wöchentliche Sichtkontrollen intern und jährliche Experteninspektion durch eine befähigte Person.
- Ergebnis: Prüfprotokoll, Mängelklassifizierung, Maßnahmenplan und Prüfplakette gemäß aktueller Vorgaben.
Warum 'DGUV 108-007' noch gesucht wird - und was heute gilt
Viele suchen nach ‚Regalprüfung nach DGUV 108-007‘. Fachlich richtig ist heute: DGUV Information 208-061 – Lagereinrichtungen und Ladungsträger. Diese Informationsschrift ist aus der früheren DGUV Regel 108-007 entstanden, die offiziell zurückgezogen wurde. Inhaltlich geht es weiterhin um sichere Regale, rechtliche Grundlagen, Betrieb, Prüfung und Instandhaltung.
Merksatz: Wer ‚DGUV 108-007‘ sagt, meint praktisch die Vorgaben, die heute in DGUV 208-061 zusammengeführt sind.
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Rechtlicher Rahmen in klar
- Betriebssicherheitsverordnung §10 verlangt Prüfungen von Arbeitsmitteln wie Regalen in festgelegten Fristen.
- TRBS 1201 beschreibt, wie Prüffristen risikobasiert festgelegt werden.
- TRBS 1203 definiert Anforderungen an die zur Prüfung befähigte Person.
- DIN EN 15635 regelt den praktischen Prüfablauf im Lager, inklusive wöchentlicher Sichtkontrollen und jährlicher Experteninspektion.
- DGUV Information 208-061 konkretisiert Betrieb, Prüfung und Instandhaltung von Lagereinrichtungen.
Prüfintervalle nach DIN EN 15635 und DGUV
Prüfart | Wer führt aus | Turnus | Ziel |
Wöchentliche Sichtkontrolle | geschulte interne Person | wöchentlich | Schäden früh erkennen, dokumentieren |
Jährliche Experteninspektion | befähigte Person nach TRBS 1203 | mindestens alle 12 Monate | rechtssichere Bewertung und Protokoll |
Was wird geprüft - praxisnahe Checkliste - inkl. Download unserer Vorlage
- Standsicherheit und Verankerungen
- Stützen, Rahmen, Diagonalen auf Verformung, Risse, Anfahrschäden
- Tragbalken und Verbindungselemente
- Anfahrschutz, Rammschutz, Durchschubsicherungen
- Belastungsschilder und Lasten – Abgleich Ist-Zustand zu zulässigen Werten
- Ladungsträger wie Paletten auf Beschädigungen
- Gänge, Ebenheit, Freiräume und sichere Bedienung mit Flurförderzeugen
Wer darf die Regalprüfung durchführen?
Die jährliche Experteninspektion übernimmt eine befähigte Person im Sinne der TRBS 1203. Dazu gehören nachweisbare Fachkenntnisse, Berufserfahrung und eine zeitnahe Tätigkeit im Umfeld der Prüfung.
Häufige Fragen zur Regalprüfung nach DGUV 108-007
Gilt die 108-007 noch?
Wie oft muss geprüft werden?
Welche Regale sind betroffen?
Was passiert bei Mängeln?
Interne Prüfung möglich?
So läuft die Regalprüfung bei Ihnen ab
1. Kurzabstimmung zur Anlage, Stückzahlen und Zugänglichkeiten
2. Vor-Ort-Prüfung bei laufendem Betrieb mit minimalen Unterbrechungen
3. Dokumentation inklusive Fotobelegen und Mängelübersicht
4. Übergabe der Unterlagen mit Maßnahmenplan
5. Auf Wunsch Unterstützung bei Instandsetzung und Schulung für interne Sichtprüfungen