Wer Regale im Betrieb nutzt, ist gesetzlich zur regelmäßigen Prüfung verpflichtet – vielen Unternehmen ist das nicht bewusst. Eine unterlassene Regalprüfung gefährdet nicht nur Mitarbeiter und Ware, sie kann im Schadensfall richtig teuer werden. Wir erklären, worauf Betreiber 2026 achten müssen: rechtliche Grundlagen, Fristen, Verantwortung und die Folgen bei Versäumnissen.
Ist die Regalprüfung wirklich Pflicht?
Ja. Die Pflicht zur regelmäßigen Regalprüfung ergibt sich aus mehreren ineinandergreifenden Regelwerken:
- Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV): Arbeitsmittel – und dazu zählen Regalanlagen – müssen regelmäßig durch befähigte Personen geprüft werden.
- Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG): Der Arbeitgeber muss Gefährdungen beurteilen und für sichere Arbeitsmittel sorgen.
- DGUV Regel 108-007 (ehemals BGR 234) „Lagereinrichtungen und -geräte“ – konkretisiert die Anforderungen an Sicherheit und Prüfung von Lagerregalen.
- DIN EN 15635: fordert ausdrücklich eine mindestens jährliche Inspektion ortsfester Regalsysteme durch eine fachkundige Person.
Zusammengefasst: Sobald Sie gewerblich Regale betreiben, sind Sie verpflichtet, deren Standsicherheit und Zustand nachweisbar zu kontrollieren.
Wer ist für die Regalprüfung verantwortlich?
Verantwortlich ist immer der Arbeitgeber bzw. Betreiber – unabhängig davon, ob die Regale gekauft, gemietet oder geleast sind. Diese Verantwortung lässt sich nicht „wegdelegieren“, wohl aber die Durchführung:
- Regalprüfer / befähigte Person: Die jährliche Hauptprüfung muss durch eine nachweislich qualifizierte Person erfolgen – intern geschult oder extern beauftragt.
- Eingewiesene Mitarbeiter: Die laufende Sichtkontrolle übernehmen geschulte Beschäftigte im Tagesgeschäft.
Welche Fristen und Intervalle gelten?
- Laufende Sichtkontrolle: fortlaufend durch eingewiesenes Personal – Schäden sofort melden und sichern.
- Jährliche Hauptprüfung: mindestens alle 12 Monate durch eine befähigte Person, mit dokumentiertem Prüfbericht.
- Anlassbezogene Prüfung: nach Anfahrschäden, Umbauten, Standortwechsel oder geänderter Belastung.
Wichtig: Die jährliche Prüfung ist eine Mindestanforderung. Bei hoher Beanspruchung – etwa intensivem Staplerverkehr – kann ein kürzeres Intervall notwendig sein.
Sicherheit ist kein Zustand, sondern ein Prozess – eine dokumentierte Regalprüfung schützt Mitarbeiter und Geschäftsführung gleichermaßen.
Was passiert ohne Regalprüfung? Haftung und Bußgelder
Wird die Prüfpflicht vernachlässigt, drohen handfeste Konsequenzen:
- Bußgelder: Verstöße gegen den Arbeitsschutz können nach ArbSchG mit empfindlichen Geldbußen geahndet werden.
- Persönliche Haftung: Kommt es zu einem Unfall, haftet die Geschäftsführung unter Umständen persönlich – bis hin zu strafrechtlichen Folgen.
- Versicherungsschutz: Ohne Prüfnachweis können Berufsgenossenschaft oder Versicherung Leistungen kürzen oder Regress fordern.
- Betriebsunterbrechung: Gesperrte oder eingestürzte Regale bedeuten Ausfall, Warenverlust und Imageschaden.
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So läuft eine professionelle Regalprüfung ab
Eine fachgerechte Prüfung folgt einem klaren Ablauf:
- Bestandsaufnahme: Erfassung aller Regalanlagen, Typen und Belastungsangaben.
- Sichtprüfung & Messung: Kontrolle auf Verformungen, Anfahrschäden, fehlende Sicherungen und Überlastung.
- Bewertung nach Ampelsystem: grün (in Ordnung), orange (beobachten/baldige Maßnahme), rot (sofortige Sperrung).
- Prüfbericht: rechtssichere Dokumentation mit Fotos, Mängelliste und konkreten Handlungsempfehlungen.

Fazit: Das sollten Betreiber 2026 tun
Die Regalprüfung ist keine Kür, sondern gesetzliche Pflicht – und ein wirksamer Schutz vor Unfällen und Haftungsrisiken. Wer die Fristen einhält, eine befähigte Person beauftragt und jede Prüfung sauber dokumentiert, ist auf der sicheren Seite. Am einfachsten gelingt das mit einem erfahrenen externen Partner, der Prüfung, Dokumentation und Reparatur aus einer Hand übernimmt.
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